Ein gelöschter Tweet von Ronja von Rönne «Warum
mich der Feminismus anekelt» machte einmal mehr
bewusst, dass einige Menschen mit
Menstruationshintergrund und insbesondere
Werbefritzen nichts ausser «Brüsten» können und
haben. Für den Klein Report kommentiert
Medienexpertin Dr. Regula Stämpfli.
Sinngemäss tweetete Rönne: «kanns sein, dass
diejenigen, die für nackte brüste auf facebook sind,
die gleichen sind, die gegen solche auf plakaten
sind?» Worauf ich postete: «kanns sein, dass
diejenigen, die sich über kämpfende lustig machen,
ausser brüsten nichts können?», und Rönnes Tweet
sofort gelöscht wurde.
Rönne zeigte mit ihrem mittlerweile gelöschten
Tweet, wie schwierig das Thema «Sexismus» auch
im Jahr 2016 ist. Justizminister Heiko Maas ist
daran nicht ganz unschuldig, obwohl sein Bestreben
gegen Sexismus in der Werbung wirklich wichtig ist
und die nun geifernden Journalisten echt nicht
verdient. Klar doch: Maas` Begründung, damit auf
die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in
Köln zu reagieren, um ein «moderneres
Geschlechterbild» zu etablieren, war dem Thema
«Werbeverbot» überhaupt nicht angemessen.
Zudem ist sexistische Werbung zwar wirklich
Schrott und verbreitet ein menschenverachtendes
Frauenbild, doch ein allgemeines Werbeverbot
bringt noch keine Frauenfreiheiten und -vielfalt
zusätzlich. Schon jetzt kann der Deutsche Werberat
(übrigens auch der schweizerische) einschreiten,
wenn eine Reklame menschenverachtend oder
sexistisch ist.
Was der Werberat nicht kann, ist Bussen
auszusprechen - und hier wäre durchaus Spielraum
vorhanden, und sie würden der Implementation der
Richtlinien gegen Diskriminierung und Sexismus
helfen. Denn eine Rüge steckt jeder Werber als
Zusatzwerbung locker weg. Zudem gibt es im
Medienzirkus immer weniger «bad news» als
Dienstag 12.4.2016
Aufmerksamkeit; die bringt echt Cash.
Was also tun? Pinkstinks zeigt, wie es geht.
Diskriminierung sind nicht einfach nackte Brüste.
Diskriminierung ist im Kontext festzustellen. Die im
Gesetzesentwurf vorgesehene Ahndung der
Geschlechterrollenstereotype in Absatz 1 und 2 gehen
zwar meines Erachtens zu weit, doch Absatz 3:
Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie
«Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen
Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche
Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als
Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck
vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das
Produkt käuflich» ist sehr klar und einfach
umzusetzen, auch in der Schweiz.
Denn mit einem solchen Abschnitt wird nicht einfach
Werbung verboten, sondern dem Grundrecht der
Nicht-Diskriminierung Ausdruck verliehen. Zum
Schluss nur noch dies: Werbung ist nicht die Spitze des
Sexismus, leider. Absatz 3 könnte locker auch auf viele
Medienprodukte, die sich «journalistisch» nennen,
angewandt werden.
@laStaempfli
Veröffentlicht im
Regula Stämpfli: Brüste frei oder:
Weshalb Pinkstinks rocks