Ein gelöschter Tweet von Ronja von Rönne «Warum mich der Feminismus anekelt» machte einmal mehr bewusst, dass einige Menschen mit Menstruationshintergrund und insbesondere Werbefritzen nichts ausser «Brüsten» können und haben. Für den Klein Report kommentiert Medienexpertin Dr. Regula Stämpfli. Sinngemäss tweetete Rönne: «kanns sein, dass diejenigen, die für nackte brüste auf facebook sind, die gleichen sind, die gegen solche auf plakaten sind?» Worauf ich postete: «kanns sein, dass diejenigen, die sich über kämpfende lustig machen, ausser brüsten nichts können?», und Rönnes Tweet sofort gelöscht wurde. Rönne zeigte mit ihrem mittlerweile gelöschten Tweet, wie schwierig das Thema «Sexismus» auch im Jahr 2016 ist. Justizminister Heiko Maas ist daran nicht ganz unschuldig, obwohl sein Bestreben gegen Sexismus in der Werbung wirklich wichtig ist und die nun geifernden Journalisten echt nicht verdient. Klar doch: Maas` Begründung, damit auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln zu reagieren, um ein «moderneres Geschlechterbild» zu etablieren, war dem Thema «Werbeverbot» überhaupt nicht angemessen. Zudem ist sexistische Werbung zwar wirklich Schrott und verbreitet ein menschenverachtendes Frauenbild, doch ein allgemeines Werbeverbot bringt noch keine Frauenfreiheiten und -vielfalt zusätzlich. Schon jetzt kann der Deutsche Werberat (übrigens auch der schweizerische) einschreiten, wenn eine Reklame menschenverachtend oder sexistisch ist. Was der Werberat nicht kann, ist Bussen auszusprechen - und hier wäre durchaus Spielraum vorhanden, und sie würden der Implementation der Richtlinien gegen Diskriminierung und Sexismus helfen. Denn eine Rüge steckt jeder Werber als Zusatzwerbung locker weg. Zudem gibt es im Medienzirkus immer weniger «bad news» als
Dienstag 12.4.2016
Aufmerksamkeit; die bringt echt Cash. Was also tun? Pinkstinks zeigt, wie es geht. Diskriminierung sind nicht einfach nackte Brüste. Diskriminierung ist im Kontext festzustellen. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ahndung der Geschlechterrollenstereotype in Absatz 1 und 2 gehen zwar meines Erachtens zu weit, doch Absatz 3: Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie «Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich» ist sehr klar und einfach umzusetzen, auch in der Schweiz. Denn mit einem solchen Abschnitt wird nicht einfach Werbung verboten, sondern dem Grundrecht der Nicht-Diskriminierung Ausdruck verliehen. Zum Schluss nur noch dies: Werbung ist nicht die Spitze des Sexismus, leider. Absatz 3 könnte locker auch auf viele Medienprodukte, die sich «journalistisch» nennen, angewandt werden.
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@laStaempfli
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Regula Stämpfli: Brüste frei oder: Weshalb Pinkstinks rocks